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Überhöhte Gaspreise - Verbraucherschützer raten zum Widerspruch

Die angekündigten oder bereits erfolgten Gaspreis-Erhöhungen sind nach Meinung der Verbraucherzentralen unbegründet. Wir empfehlen unseren Kunden, Rechnungen nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Der Bund der Energieverbraucher hat die jüngsten Preisaufschläge für Gas kritisiert. Der Verein warf der Gaswirtschaft vor, steigende Importpreise für überhöhte Preisaufschläge zu missbrauchen.

Gerechtfertigt ist eine Erhöhung um zwei Prozent. Auch die Verbraucherzentralen halten die angekündigten und bereits erfolgten Preissteigerungen für zu hoch. Sie empfehlen Kunden, sich gegen überhöhte Förderungen zu wehren:

"Da die Gasunternehmen die Preise einseitig festlegen, dürfen die Preise nur um einen angemessenen Betrag erhöht werden. Der Verbraucher kann verlangen, dass in einem Gerichtsverfahren die Preiskalkulation offen gelegt wird. Diesen Ansprüchen genügen die derzeitigen Preiserhöhungsverlangen nicht."

Am Beispiel der nachfolgenden Musterbriefe zeigen wir Ihnen, wie sie sich gegen die ungerechtfertigten Preiserhöhungen wehren können. Keine Angst: Die Gaslieferung einstellen dürfen die Gasversorgungsunternehmen nicht.